Miami-Klage: Angeblich falsche Warhol-Werke für 6,7 Millionen Dollar
Eine neue Zivilklage in Miami behauptet, eine internationale Lieferkette habe der Familie Perlman vermeintliche Gemälde und Druckgrafiken von Andy Warhol für mehr als 6,7 Millionen US-Dollar verkauft und dabei falsche Provenienzangaben und Authentifizierungsunterlagen verwendet. Die Vorwürfe reichen von einer Galerie in Miami über Händler in Pennsylvania bis zu mutmaßlichen Lieferanten in Peru. Bislang handelt es sich jedoch um zivilrechtliche Behauptungen: Kein Gericht hat entschieden, dass sämtliche Werke gefälscht sind oder alle neu genannten Beklagten wissentlich beteiligt waren.
Was die neue Warhol-Klage tatsächlich behauptet
Die in der Woche ab dem 7. September in Miami eingereichte Klage erweitert einen Streit, der mit Käufen bei Leslie Roberts’ Miami Fine Art Gallery begann. The Philadelphia Inquirer berichtete am 13. September, Richard und Judy Perlman verklagten Nathan „Nicky“ Isen und weitere Personen wegen eines mutmaßlichen Netzwerks aus Lieferanten, falschen Authentifizierern und Vertriebspartnern in Florida, Pennsylvania und Peru. Isens Anwalt Patrick Egan wies jegliches Fehlverhalten sowie jede Verbindung zu einer behaupteten Verschwörung kategorisch zurück.
Der angegebene Umfang beruht auf der Darstellung der Kläger und nicht auf einer gerichtlichen Feststellung. Ein am 14. September veröffentlichter Bericht der Electronic Times, der sich auf das Wall Street Journal beruft, spricht von mehr als 200 vermeintlichen Warhol-Werken. Die Familie soll sie innerhalb von ungefähr zehn Monaten ab 2023 für rund 6,7 Millionen US-Dollar gekauft haben. Zu den dargestellten Personen und Figuren sollen Queen Elizabeth II, Debbie Harry, Superman und Motive aus Warhols Marilyn-Monroe-Bildern gehört haben. Gerade solche weithin bekannten Motive können plausibel wirken, bevor Auflage, Material und Besitzgeschichte eines konkreten Objekts überprüft worden sind.
Die behauptete Täuschung betrifft damit nicht nur die Bilder, sondern ebenso ihre dokumentierte Herkunft. Nach Darstellung der Perlmans gab Roberts an, die Werke stammten aus der Andy Warhol Foundation; Unterlagen und Vermittler hätten zusätzlich ihre Echtheit bestätigt. In früheren Vorwürfen war von einem angeblichen Kontakt der Stiftung namens „Alex Herman“ sowie von Personen die Rede, die sich als Fachleute von Phillips ausgegeben haben sollen, nachdem Christie’s bei einigen Werken Zweifel geäußert hatte. Vanity Fair berichtete am 18. April 2025 über die frühere Klage, dass für „Herman“ eine E-Mail-Adresse mit der Domain andywarholfoundation.co verwendet worden sei, während die veröffentlichte Website der Stiftung unter warholfoundation.org erreichbar ist. Phillips soll bestritten haben, dass die angeblichen Gutachter für das Auktionshaus tätig waren.
Die neue Klage ergänzt diese Darstellung um eine mutmaßliche vorgelagerte Lieferkette. Berichten über die Einreichung zufolge sollen einige Leinwände in Peru hergestellt, in Zollunterlagen mit Werten von nur 30 US-Dollar angegeben und später mit Signaturen oder Stempeln im Stil der Stiftung versehen worden sein. Diese Vorwürfe sind nicht gerichtlich geprüft. Bedeutsam sind sie, weil sie einen möglichen Mechanismus für die Herstellung sowohl eines Objekts als auch seiner scheinbar institutionell bestätigten Vorgeschichte beschreiben – und nicht lediglich die fehlerhafte Zuschreibung durch einen Händler behaupten.

Die Chronologie trennt Vorwürfe von Gerichtsakten
Die zeitliche Abfolge verhindert, dass drei unterschiedliche Verfahren zu einem einzigen Schuldvorwurf verschmelzen.
- 2023–2024: Die Perlmans kauften die umstrittenen Werke über Roberts’ Galerie. Berichten über die frühere Klage zufolge äußerte Christie’s später Zweifel an ihrer Echtheit. Die Kläger behaupten, anschließend hätten vermeintliche Vertreter von Phillips für die Werke gebürgt.
- August 2024: Mitglieder der Familie Perlman reichten ihre frühere Zivilklage gegen Roberts und die Miami Fine Art Gallery ein. Roberts bestritt, dass die Sammlung gefälscht sei, und erklärte, er habe die Werke für echt gehalten.
- 10. April 2025: Die US-Staatsanwaltschaft für den Southern District of Florida gab bekannt, dass gegen Roberts und Carlos Miguel Rodriguez Melendez Anklage erhoben worden war. Die Staatsanwaltschaft warf Roberts wahrheitswidrige Angaben über eine direkte Provenienz aus der Stiftung und Melendez das Auftreten als Mitarbeiter eines Auktionsunternehmens vor. Eine Anklage ist ein Vorwurf und keine Verurteilung.
- 23. Juni 2025: Ein Bericht des Bundesgerichts hielt fest, dass Melendez sich der Verschwörung zum Überweisungsbetrug schuldig bekannt hatte, und empfahl die Annahme des Schuldeingeständnisses. Es betrifft Melendez’ eigenes Verhalten und begründet keine Haftung sämtlicher Parteien, die später in der neuen Zivilklage genannt wurden.
- Januar 2026: Der frühere Zivilstreit zwischen den Perlmans und Roberts endete laut der Wiedergabe eines Berichts des Wall Street Journal durch den Inquirer mit einem Vergleich über eine nicht veröffentlichte Summe.
- 29. Juli 2026: Das FBI führte bei Dane Fine Art in Pennsylvania eine Maßnahme durch, die sein Büro in Philadelphia als „gerichtlich genehmigte Strafverfolgungsaktivität“ bezeichnete. Die Behörde nannte keinen Zweck; keine öffentliche Erklärung hat die Maßnahme mit der Klage der Perlmans verbunden.
- September 2026: Die neue Klage in Miami dehnte die behauptete Lieferkette über Roberts hinaus aus. Der Inquirer berichtete außerdem, Roberts habe sich im getrennten bundesrechtlichen Kunstbetrugsverfahren schuldig bekannt und warte auf die für später im September erwartete Strafzumessung.
Für die rechtliche Einordnung ist folgende Unterscheidung entscheidend:
| Beteiligte | Derzeitiger Stand |
|---|---|
| Richard und Judy Perlman | Kläger, die einen Verlust von mehr als 6,7 Millionen US-Dollar geltend machen; ihre Klage ist kein Urteil. |
| Nathan Isen und Dane Fine Art | Ihnen wird die Lieferung von Werken und Unterlagen vorgeworfen. Isen bestreitet Fehlverhalten und jede Verschwörung. |
| Leslie Roberts | Verkäufer im früheren Zivilstreit. Sein berichtetes Schuldeingeständnis im Bundesverfahren ist von den offenen Ansprüchen gegen die neuen Beklagten zu trennen. |
| Carlos Miguel Rodriguez Melendez | Legte im bundesrechtlichen Verfahren wegen Verschwörung zum Überweisungsbetrug ein Schuldeingeständnis ab. Dieses betrifft sein Verhalten, nicht die Echtheit jedes einzelnen Objekts. |

Das Andy Warhol Museum in Pittsburgh ist von der Warhol Foundation unabhängig. Foto: Popscreenshot / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Warum die Berufung auf die Stiftung der zentrale Provenienztest ist
Die offiziellen Angaben der Stiftung erlauben eine Überprüfung jener Verkaufsgeschichte, mit der die behauptete Täuschung gerade umgangen worden sein soll. In ihren aktuellen FAQ erklärt die Andy Warhol Foundation, ihr Art Authentication Board sei 2011 zur Einstellung seiner Tätigkeit ermächtigt worden und existiere nicht mehr. Die Stiftung stellt nach eigenen Angaben weder Echtheitsgutachten noch Zertifikate aus und trifft keine Vorhersagen darüber, ob ein Werk in einen künftigen Band des Werkverzeichnisses aufgenommen wird.
Das bedeutet nicht, dass sich ein Warhol nicht mehr untersuchen lässt. Die Stiftung bezeichnet das Werkverzeichnis der Gemälde, Skulpturen und Zeichnungen als maßgeblichen Nachweis und verweist gesondert auf das Verzeichnis der Druckgrafiken. Bei einem so produktiven Künstler wie Andy Warhol reichen ein bekanntes Motiv oder eine Signatur jedoch nicht aus, um nachzuweisen, dass ein bestimmtes Objekt zu einer dokumentierten Auflage gehört oder über die vom Verkäufer angegebene Besitzkette weitergegeben wurde.
Die Stiftung schreibt außerdem, dass Christie’s Anfragen zu privaten Verkäufen von Originalwerken aus ihrer Sammlung bearbeitet. In ihrem eigenen gemeinnützigen eBay-Shop bietet sie ausgewählte Zeichnungen, Drucksachen und historische Poster an. Diese öffentlich beschriebene Struktur beweist nicht, dass ein privater Verkäufer kein rechtmäßiges Werk besitzen konnte. Sie bedeutet jedoch, dass Behauptungen über einen privilegierten Zugang zur Stiftung, ein von ihr ausgestelltes Zertifikat oder einen angeblichen „Authentifizierer“ vor einer Zahlung bei der Institution hätten überprüft werden können.
Der mutmaßliche Vorgang ist deshalb nicht nur als Frage kunsthistorischer Kennerschaft aufschlussreich, sondern vor allem als Problem geliehener Autorität. Den in der Presse beschriebenen Klagen zufolge stützten sich die Zusicherungen auf zwei vertrauenswürdige Namen: die Stiftung als angebliche Herkunftsstelle und ein Auktionshaus als vermeintlicher Prüfer. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würde dies zeigen, wie sich um ein Objekt eine falsche Provenienz aufbauen lässt, obwohl die angeführte Organisation öffentlich erklärt, dass sie keine Werke authentifiziert.

Andy Warhol signiert 1970 bei der Eröffnung seiner Retrospektive im Pasadena Art Museum Autogramme. Fotografie der Los Angeles Times, UCLA Library, via Wikimedia Commons. Lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International; beschnitten.
Mehr als 200 Werke bleiben rechtlich ungeklärt
Die neue Einreichung belegt, dass die Perlmans ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf eine mutmaßliche Lieferkette zwischen Florida, Pennsylvania und Peru ausgeweitet haben. Sie beweist nicht die Haftung der Beklagten. Die öffentlich erklärte Richtlinie der Stiftung belegt dagegen, dass während der Käufe von 2023 bis 2024 kein Authentifizierungsgremium tätig war und die Stiftung keine Echtheitszertifikate ausstellt.
Die Bundesgerichtsakten dokumentieren gesondert Melendez’ Schuldeingeständnis; der Inquirer berichtet zudem über ein Schuldeingeständnis von Roberts. Keines von beiden widerlegt Isens Zurückweisung der Vorwürfe oder klärt die Herkunft jedes umstrittenen Werks. Das FBI hat nicht mitgeteilt, ob seine Aktivität bei Dane Fine Art im Juli mit diesen Warhol-Vorwürfen zusammenhängt.







