Foto von 1933 führt zur Rückgabe zweier Goldschmidt-Reliefs
Das Bayerische Nationalmuseum gibt zwei Reliefs des späten 15. Jahrhunderts an die Erben des jüdischen Bankiers und Kunstsammlers Jakob Goldschmidt zurück. Ein Interieurfoto von 1933 ordnete die Werke seiner Berliner Sammlung zu; für die Einstufung als NS-verfolgungsbedingter Verlust ist jedoch die gesamte Provenienzkette entscheidend.
Was das Foto von 1933 tatsächlich belegt
Die beiden um 1480 beziehungsweise um 1490 entstandenen Reliefs zeigen nach Angaben des Museums eine Nürnberger Stifterfamilie. Die beiden Reliefs gelangten 2023 als weitere Werke aus dem Nachlass Gerhart Bollerts in das Bayerische Nationalmuseum, das den Kernbestand der Sammlung Bollert bereits 2004 übernommen hatte. Erst die anschließende Provenienzrecherche verband sie wieder mit Goldschmidt.
Den entscheidenden Anhaltspunkt lieferte eine private Aufnahme aus Goldschmidts Stadtvilla im Berliner Tiergartenviertel. Auf dem Foto hängen die Reliefs in einem Salon über einer Anrichte. Die von der Deutschen Presse-Agentur verbreiteten Angaben des Bayerischen Nationalmuseums datieren die Aufnahme auf 1933.
Damit erfüllt das Bild zunächst eine klar begrenzte Aufgabe: Es belegt, dass sich die beiden identifizierbaren Kunstwerke in Goldschmidts Sammlung befanden. Das Foto allein beweist weder den Zeitpunkt noch die Umstände ihres Verlusts. Diese zweite Frage beantwortet die rekonstruierte Folge aus Verfolgung, Auktion und Besitzerwechsel. Gerade diese Trennung macht den Fall aussagekräftig: Bildvergleich identifiziert die Objekte, historische Provenienzforschung bewertet den Entzug.
Das Museum kam zu dem Ergebnis, dass Gerhart Bollerts Erwerb ohne die nationalsozialistische Verfolgung Goldschmidts nicht zustande gekommen wäre. Es stuft den Verlust deshalb als NS-verfolgungsbedingt im Sinne der Washingtoner Prinzipien ein.

Das Bayerische Nationalmuseum in München. Foto: Martin Falbisoner; Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, cropped.
Die Provenienz der Reliefs in fünf Stationen
Die Biografie des Sammlers zeigt, warum ein isolierter Auktionsvermerk nicht genügt. Goldschmidt hatte seine Häuser samt Kunst und Möbeln Ende 1931 zur Sicherung von Krediten an die Danat-Bank übereignet. Nach deren Übernahme wechselte der Kredit 1932 zur Dresdner Bank. Zugleich verschärfte das NS-Regime ab 1933 den wirtschaftlichen und persönlichen Druck auf den jüdischen Bankier.
- 1933: Das Interieurfoto dokumentiert die beiden Reliefs in Goldschmidts Berliner Stadtvilla und liefert damit den frühesten derzeit öffentlich benannten Objektbeleg.
- 15. April 1933: Goldschmidt floh nach einem Angriff auf seinen Bruder Louis in die Schweiz. Die von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erarbeitete Biografie Jakob Goldschmidts nennt außerdem eine festgesetzte Reichsfluchtsteuer von mehr als 1,8 Millionen Reichsmark.
- 1936: Beim Frankfurter Auktionshaus Hugo Helbing wurden große Teile der Sammlung versteigert. Dort erwarb Bollert nach den vom Museum mitgeteilten Forschungsergebnissen die beiden Reliefs.
- 1940 und 1941: Das Regime entzog Goldschmidt die deutsche Staatsangehörigkeit und beschlagnahmte sein in Deutschland verbliebenes Vermögen. Eine weitere, von der Helbing-Auktion getrennte Versteigerung der „Sammlung J. G.“ fand 1941 bei Hans W. Lange in Berlin statt.
- 2023 bis 2026: Die Reliefs kamen 2023 aus dem Nachlass Bollerts ins Bayerische Nationalmuseum. Am 31. August 2026 wurde die Entscheidung bekannt, sie an Goldschmidts Erben zurückzugeben.
Diese Abfolge zeigt auch, dass Goldschmidts Sammlung nicht bei einem einzigen Verkauf zerstreut wurde. Für die beiden Reliefs ist die Helbing-Auktion von 1936 maßgeblich; die Beschlagnahme und die Lange-Auktion von 1941 gehören zum weiteren Schicksal des verbliebenen Besitzes, dürfen aber nicht mit diesem konkreten Besitzerwechsel vermischt werden.
Der Eingang zur Sammlung Bollert im Bayerischen Nationalmuseum markiert den jüngsten institutionellen Abschnitt der Provenienz. Das Foto zeigt nicht die restituierten Reliefs selbst, sondern den Sammlungsbereich, aus dessen Nachlass sie 2023 in den Museumsbestand gelangten.

Eingang zur Sammlung Bollert im Bayerischen Nationalmuseum. Foto: Nothere; Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, cropped.
Warum die Rückgabe den Washingtoner Prinzipien folgt
Die Washingtoner Prinzipien von 1998 sind eine politische Selbstverpflichtung und kein Urteil eines Gerichts. Deutschland bekannte sich 1999 mit der Gemeinsamen Erklärung zu ihrer Umsetzung. Ziel ist es, NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu identifizieren, frühere Eigentümer oder deren Erben zu ermitteln und eine gerechte und faire Lösung zu finden, wie das Auswärtige Amt erläutert.
Im Fall der Reliefs sind die für eine Rückgabe relevanten Schritte benannt: Die Aufnahme von 1933 ordnet die Objekte Goldschmidt zu, die Auktion von 1936 verbindet ihn mit Bollert, und das Museum bewertet diesen Verkauf im Kontext der Verfolgung. Da die Erben ermittelt sind, hat sich das Museum für die Rückgabe als faire und gerechte Lösung entschieden.
Die Entscheidung steht außerdem nicht allein. Bereits im März 2024 restituierten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und das Bayerische Nationalmuseum ein Gemälde von Hans Wertinger und zwei Nürnberger Holzskulpturen an Goldschmidts Nachfahren. Die Dokumentation des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hält für jene Werke fest, dass die betreffenden Auktionen ohne die NS-Herrschaft nicht erfolgt wären.
Diese frühere Rückgabe stützt den historischen Verfolgungskontext, ersetzt aber keine objektbezogene Prüfung. Dasselbe gilt für die allgemeine Forschungspraxis des Hauses: Das Bayerische Nationalmuseum erklärt, Zugänge systematisch zu prüfen und proaktiv den Kontakt zu Geschädigten zu suchen. Bei den Reliefs musste dennoch eine eigene Kette von der Fotografie bis zum Nachlass Bollert rekonstruiert werden.

Ehemalige Villa Jakob Goldschmidts in Potsdam-Griebnitzsee. Foto: Kvikk; Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, cropped.







