Der New Yorker Hauptsitz von Sotheby's erhebt sich über der York Avenue in Manhattan.

Elizabeth Peyton: Klage um Oasis-Gemälde für 1,92 Millionen Dollar

Der walisische Fotograf Justin Thomas hat am 20. August eine Urheberrechtsklage eingereicht. Er behauptet, Elizabeth Peytons Gemälde Earl’s Court (Liam + Noel) von 1996 verletze seine Rechte an einem 1995 entstandenen Foto der Oasis-Brüder. Die Vorwürfe sind bislang ungeprüft, führen aber vier verschiedene Handlungen in einem Rechtsstreit zusammen: die Entstehung, Ausstellung und Reproduktion des Gemäldes sowie seinen Weiterverkauf für 1,92 Millionen US-Dollar.

 
 

Was die Klage zu Earl’s Court behauptet

Der Spiegel des Bundesgerichtsregisters nennt Robert Justin Thomas als Kläger. Beklagte sind Peyton, David Zwirner Gallery LLC, Sotheby’s Holdings, Inc. und fünf nicht namentlich bezeichnete Parteien. Verzeichnet ist eine am 20. August 2026 beim Southern District of New York eingereichte Urheberrechtsklage mit Antrag auf ein Juryverfahren. Damit sind Existenz und Zeitpunkt des Verfahrens belegt, nicht jedoch eine Rechtsverletzung oder Haftung.

Das Daniel Patrick Moynihan U.S. Courthouse aus Granit am Foley Square in Lower Manhattan.
Im Daniel Patrick Moynihan U.S. Courthouse ist der Southern District of New York untergebracht, bei dem Thomas die Klage einreichte. Foto: Ken Lund, via Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0. Beschnitten.

Thomas zufolge fotografierte er 1995 bei einer Afterparty in Earl’s Court, wie Liam Gallagher seinen Bruder Noel Gallagher küsste. Eine Verwendung des Bildes durch Peyton habe er nie genehmigt. Copyright Lately veröffentlichte am 24. August einen Bericht samt eingebetteter Klageschrift. Demnach erfuhr Thomas erst 2026 von dem Gemälde, nachdem Sotheby’s ihn wegen einer Lizenzierung seines Fotos als Vergleichsabbildung für den Auktionskatalog kontaktiert hatte. Hyperallergic berichtete am 26. August ebenfalls nach Einsicht in die Klage. All dies sind Behauptungen des Klägers; der bisherige Registerauszug enthält keine Stellungnahme der Beklagten.

Das Werk selbst ist schon wesentlich länger öffentlich dokumentiert. Der Katalog von Sotheby’s führt Earl’s Court (Liam + Noel) als 10 × 8 Zoll großes Ölbild auf Platte aus dem Jahr 1996. Auf der Rückseite steht der ausführlichere Titel Earl’s Court (Liam + Noel) December 1995. Laut Provenienz erwarb der Eigentümer das Bild 1998 bei Greene Naftali. Dokumentiert sind außerdem eine Ausstellung im Museum of Modern Art von 1997, die von 2008 bis 2010 gezeigte Wanderausstellung Live Forever sowie eine Ausstellung bei David Zwirner im Jahr 2025.

Für die Auktion am 14. Mai 2026 galt eine Schätzung von 1,5 bis 2 Millionen US-Dollar. The Art Newspaper meldete einen Zuschlagspreis von 1,5 Millionen US-Dollar und rundete das Ergebnis einschließlich Gebühren auf 1,9 Millionen US-Dollar. Copyright Lately bezifferte die Gesamtsumme auf 1,92 Millionen US-Dollar. Die Abweichung beruht auf der Rundung. Für mögliche Schadensersatzargumente bleibt die Trennung zwischen Zuschlag und Endpreis einschließlich Gebühren dennoch wichtig.

 
Der New Yorker Hauptsitz von Sotheby's erhebt sich über der York Avenue in Manhattan.
Der New Yorker Hauptsitz von Sotheby’s an der York Avenue, einer der beklagten Parteien in Thomas v. Peyton. Foto: Jim.henderson, via Wikimedia Commons, gemeinfrei. Beschnitten.

 
 

Ähnlichkeit ist nur die erste Urheberrechtsfrage

Die Klageschrift bezeichnet das Gemälde als nicht genehmigtes abgeleitetes Werk. Als Übereinstimmungen führt sie die Komposition, die Kopfhaltung, Gesichtsausdrücke, Haare, Hände und Beleuchtung sowie Liams Ring nahe Noels Kragen an. Der engere Bildausschnitt, die veränderten Farben und der sichtbare Pinselduktus reichten nach Ansicht des Klägers nicht für eine hinreichende Umgestaltung. Das ist Parteivortrag, keine Feststellung eines Gerichts.

Der rechtliche Vergleich erschöpft sich nicht in der Frage, ob zwei Bilder ähnlich aussehen. Thomas müsste ein wirksames Urheberrecht, die tatsächliche Übernahme und eine rechtlich erhebliche Ähnlichkeit mit geschütztem Ausdruck nachweisen. Die Identität von Liam und Noel Gallagher und die historische Tatsache ihrer Umarmung gehören keinem Fotografen. Geschützt sein können dagegen eigene gestalterische Entscheidungen der Fotografie, etwa Bildausschnitt, Zeitpunkt, Perspektive und Beleuchtung. Umfang und Bedeutung dessen, was Peyton übernommen haben soll, muss jedoch erst das Gericht beurteilen.

Diese Unterscheidung ist besonders relevant, weil Elizabeth Peyton für Porträts bekannt ist, die auf Fotografien und anderen Bildern beruhen. Eine erkennbare Beziehung zur Vorlage kann für die Frage sprechen, ob eine Übernahme stattfand. Sie entscheidet aber noch nicht, ob diese Übernahme rechtswidrig war. Die Übertragung eines Fotos in ein kleinformatiges Ölgemälde begründet weder automatisch Fair Use noch schließt sie diese Einrede von vornherein aus.

 
 

Warum Warhol v. Goldsmith keine einfache Antwort liefert

Die einschlägigste Entscheidung des Supreme Court ist enger, als ihre häufige Zusammenfassung vermuten lässt. In Andy Warhol Foundation v. Goldsmith prüfte das Gericht die kommerzielle Lizenz, welche die Stiftung 2016 für Orange Prince an Condé Nast vergeben hatte. Es entschied ausdrücklich nicht, ob Warhol durch die Schaffung der Prince Series das Urheberrecht verletzte. Auch zur Entstehung, Ausstellung oder Veräußerung der Originalwerke äußerte es sich nicht.

Das Urteil stellte allerdings klar, dass ein zusätzlicher Ausdruck, eine neue Bedeutung oder Botschaft allein nicht genügt, wenn die beanstandete Verwendung im Wesentlichen denselben kommerziellen Zweck wie das Ausgangsfoto erfüllt. Zugleich betonte das Gericht, dass jede Verwendung in ihrem konkreten Zusammenhang beurteilt werden muss. Deshalb eignet sich Peytons Fall kaum für eine pauschale Antwort.

Die Anfertigung des Gemäldes durch Peyton, Zwirners Online-Präsentation, die Reproduktionen im Sotheby’s-Katalog und die Übertragung des physischen Werks bei der Auktion sind nicht austauschbar. Berufen sich die Beklagten auf Fair Use, müssen die vier gesetzlichen Faktoren für jede angegriffene Handlung abgewogen werden. Thomas’ begrenzte Lizenz für eine vergleichende Katalogabbildung kann einen realen Lizenzmarkt für sein Foto belegen. Sie entscheidet jedoch nicht rückwirkend über die Rechtmäßigkeit eines drei Jahrzehnte zuvor geschaffenen Gemäldes. Der Fall könnte damit die Grenze zwischen künstlerischer Aneignung und kommerzieller Ersetzung schärfer sichtbar machen, ohne jedes nach einer Fotografie gemalte Bild gleichzubehandeln.

 
 

Der Weiterverkauf ist keine Bildlizenz über 1,92 Millionen Dollar

Das Urheberrecht und das Eigentum an einem physischen Kunstwerk sind getrennt. Section 202 des US Copyright Act bestimmt, dass mit einem materiellen Gegenstand nicht automatisch das Urheberrecht übertragen wird. Section 109(a), die sogenannte First-Sale-Regel, erlaubt dem Eigentümer eines bestimmten Exemplars dessen Weiterverkauf ohne Zustimmung des Rechteinhabers, sofern es „lawfully made under this title“, also nach diesem Gesetz rechtmäßig hergestellt wurde. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift.

Gerade diese Voraussetzung ist hier entscheidend. Thomas behauptet, das Gemälde sei nicht rechtmäßig hergestellt worden, weil es ein nicht genehmigtes abgeleitetes Werk darstelle. Aufgrund dieser Behauptung lässt sich der physische Weiterverkauf zu Beginn des Verfahrens nicht automatisch als durch First Sale geschützt behandeln. Die Beklagten können sämtliche Teile dieser Prämisse bestreiten.

Umgekehrt entspricht der Auktionspreis eines einzigartigen Gemäldes nicht automatisch dem Marktwert einer Lizenz zur Reproduktion von Thomas’ Fotografie. Katalogseiten, Werbeabbildungen und Darstellungen auf Websites berühren Bildrechte, die vom Eigentum an der bemalten Platte zu trennen sind. Welche Schäden oder Gewinne solchen Nutzungen zugerechnet werden könnten, hängt von Beweisen und rechtlichen Feststellungen ab, die bislang fehlen.

 
 

Die MoMA-Ausstellung von 1997 entscheidet nicht über die Frist

Das Alter des Gemäldes wirft eine erhebliche Fristenfrage auf, liefert aber keine einfache Antwort. In seiner Entscheidung vom 21. Juli 2026 in Hayden v. Koons bestätigte der Second Circuit, dass ein Urheberrechtsanspruch entsteht, sobald der Rechteinhaber die Verletzung tatsächlich entdeckt oder bei gebotener Sorgfalt hätte entdecken müssen. Das Gericht bezeichnete dies als tatsachenintensive Prüfung. Allein der Zeitablauf oder die Erfahrung eines Klägers genüge nicht.

Im Fall Hayden hielt das Gericht den Anspruch nach Prüfung der öffentlichen Aufmerksamkeit für Koons’ Werk und Haydens konkreter Verbindungen zu den beteiligten Personen und zur Kunstszene dennoch für verspätet. Daraus folgt für Thomas nicht, dass die MoMA-Ausstellung seine Frist automatisch in Gang setzte. Ausstellungen, Publikationen und die Verbreitung des Gemäldes im Internet könnten erst zusammen mit Beweisen dazu Bedeutung gewinnen, was Thomas wusste und was ein angemessen sorgfältiger Rechteinhaber unter seinen konkreten Umständen hätte entdecken müssen.

Thomas erklärt, er habe erst 2026 von Earl’s Court erfahren. Ob diese Darstellung eine Einrede wegen Fristablaufs abwehrt, ist offen. Der Supreme Court hat bislang nicht entschieden, ob die Discovery Rule nach dem Copyright Act überhaupt gültig ist; der Second Circuit wendet sie weiterhin an.

 

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