Ein Pissarro-Gemälde von 1902 zeigt Boote und Gebäude am Bassin Duquesne in Dieppe unter einem hellgrauen Himmel.

Sieben Flavian-Erben wollen Pissarro-Verkauf aufheben lassen

Sieben Erben des jüdischen Bankiers Salomon Flavian haben bei einem Pariser Gericht beantragt, den 2024 erfolgten Sotheby’s-Verkauf von Camille Pissarros Darse de pêche et bassin Duquesne, Dieppe, après-midi ensoleillée aufzuheben. Nach ihrer Darstellung wurde der größte Teil der Familie nicht konsultiert. Sotheby’s und Mondex bestreiten die mutmaßliche Beschlagnahme während des Krieges; Sotheby’s stellt zudem die Zuständigkeit der französischen Justiz infrage. Eine Entscheidung wird für November erwartet.

 
 

Warum sieben Erben gegen die Vereinbarung von 2024 vorgehen

Die Verhandlung fand am 18. September 2026 statt. Sechs Tage später berichtete The Art Newspaper über den Fall. Demnach wollen die sieben Kläger den Londoner Verkauf vom 25. Juni 2024 rückgängig machen. Das Gemälde erzielte damals 1,2 Millionen Pfund. Als voraussichtlichen Termin der Entscheidung nannte die Zeitung den 5. November 2026.

Der öffentlich zugängliche Auktionskatalog von Sotheby’s verschweigt die belastete Vorgeschichte des Loses nicht. In der Provenienz erscheint Flavian als Eigentümer. Außerdem verweist der Eintrag auf die Aufnahme des Gemäldes in ein französisches Verzeichnis entzogener Kulturgüter von 1947 und erklärt, das Werk werde auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem heutigen Eigentümer und Flavians Erben angeboten. Wer diese Vereinbarung unterzeichnete und welche Erben sie umfasste, geht daraus nicht hervor.

Laut dem Bericht über die Gerichtsverhandlung zeigen die Verfahrensakten, dass Gilles und Nicolas Flavian, vertreten durch das Restitutionsunternehmen Mondex, im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Verkäufer auf ihre Rechte verzichteten. Die sieben Kläger erklären hingegen, sie seien nicht konsultiert worden.

In demselben Bericht wird ein Schreiben von Mondex vom 17. Oktober 2024 beschrieben. Darin seien andere Familienmitglieder darüber informiert worden, dass in ihrem Namen ein Anteil von 8 Prozent des Nettoverkaufspreises akzeptiert worden sei. Zugleich habe das Schreiben auf eine Provision von 16 Prozent verwiesen, welche die beiden Unterzeichner schuldeten. Diese Zahlen und die Darstellung der Zustimmung stammen aus den beschriebenen Akten. Über ihre rechtliche Wirkung hat das Gericht noch nicht entschieden.

Vergleichsmatrix mit den Spalten „Belegt“ und „Offen“ für mutmaßlichen Entzug, Vertretungsmacht und Gerichtsstand. Infografik von Malen Lernen, basierend auf Sotheby’s, Französisches Kulturministerium, The Art Newspaper.

 
 

Das umstrittene Gemälde und seine Auktionsprovenienz

Das signierte und auf 1902 datierte Ölgemälde misst 65,3 mal 81,2 Zentimeter. Es gehört zu den späten Dieppe-Ansichten von Camille Pissarro. Während seines Sommeraufenthalts malte der Künstler den Hafen, das Fischereibecken und den Markt aus einem erhöht gelegenen Zimmer. Laut Sotheby’s war das umstrittene Bild 1992 und 1993 in der Wanderausstellung The Impressionist and the City: Pissarro’s Series Paintings zu sehen.

Mehrere Werke dieser Gruppe besitzen ähnliche Titel und zeigen vergleichbare Blickwinkel. Das ebenfalls 1902 entstandene Gemälde The Fish Market, Dieppe: Grey Weather, Morning verdeutlicht, wie Pissarro den arbeitenden Hafen wiederholt als modernes Motiv aufgriff. Es ist jedoch nicht das Bild, um das vor Gericht gestritten wird.

Der Auktionskatalog liefert eine geschlossene Abfolge von Besitzangaben. Die beiden Datierungen der Vorkriegsübertragungen sind dort allerdings Katalogangaben und keine neu veröffentlichten Transaktionsunterlagen.

DatumDokumentierte Angabe
20. März 1935Verkauf im Hôtel Drouot als Los 9; Salomon Flavian wird als Käufer genannt.
Bis 1937Sotheby’s führt den Händler Paul Rosenberg als Eigentümer.
Bis 1939Der Sammler Edward Le Bas soll das Werk von Rosenberg erworben haben.
1947Veröffentlichung im Répertoire des biens spoliés, Band II, Nr. 7118, mit Abbildung.
1985Verkauf bei Sotheby’s New York; der Katalog vermerkt „Acquired from the above“.
25. Juni 2024Verkauf in London auf Grundlage der angegebenen Vereinbarung.

In dieser Abfolge liegt die zentrale Beweislücke. Falls das Gemälde bis 1937 tatsächlich an Rosenberg und bis 1939 an Le Bas überging, befand es sich nicht mehr bei Flavian, als dessen Sammlung 1941 beschlagnahmt wurde. Sollten die Einträge dagegen verschiedene Unterlagen vermischen, Flavians fortbestehendes Eigentum auslassen oder auf einer erzwungenen beziehungsweise anderweitig mangelhaften Übertragung beruhen, erhält die Registrierung von 1947 ein anderes Gewicht. Allein ihre spätere Aufnahme in einen Auktionskatalog löst diesen Widerspruch nicht auf.

Pissarros Dieppe-Ansicht von 1902 zeigt Dächer und kleine Figuren am Fischmarkt unter einem grauen Morgenhimmel.
The Fish Market, Dieppe: Grey Weather, Morning (1902) von Camille Pissarro. Dallas Museum of Art via Wikimedia Commons, CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication. Dies ist ein verwandtes Dieppe-Gemälde, nicht das umstrittene Werk.

 
 

Was der Eintrag von 1947 belegt – und was nicht

Der Verweis auf die RBS-Nummer 7118 ist bedeutsam. Für seine Auslegung ist jedoch entscheidend, wie die französische Regierung das Register selbst beschreibt. Nach Angaben des Kulturministeriums wurde das Répertoire des biens spoliés zwischen 1947 und 1949 veröffentlicht, um Informationen über damals beanspruchte und noch nicht zurückgegebene Objekte zu verbreiten. Das Ministerium warnt zugleich, dass das mehrbändige Werk unvollständig sei und Fehler bei Identifizierung, Zuschreibung und Datenerfassung enthalte.

Eine belastbare Schlussfolgerung muss daher eng gefasst bleiben: Das konkrete Pissarro-Gemälde wurde 1947 mit Abbildung als noch nicht restituierter Anspruch im Zusammenhang mit einem kriegsbedingten Verlust registriert. Der Eintrag dokumentiert einen zeitnahen Nachkriegsanspruch. Er belegt für sich genommen jedoch weder den Zeitpunkt noch die beteiligte Stelle oder den genauen Ablauf einer Wegnahme.

Sotheby’s und Mondex berufen sich auf andere Unterlagen. Vor Gericht erklärten sie dem Bericht zufolge, die vom Verkäufer beauftragte Recherche habe in den Beschlagnahmelisten des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg, kurz ERR, keinen Eintrag für dieses Gemälde gefunden. Diese Listen beträfen 45 Gemälde und Skulpturen, die Flavian weggenommen worden seien. Der Forscher soll zu dem Ergebnis gekommen sein, Rosenberg könne das Bild stattdessen um 1938 an Le Bas verkauft haben.

Corinne Hershkovitch, die Anwältin der Kläger, widersprach dieser Rekonstruktion. Nach ihrer Argumentation seien Rosenbergs Unterlagen ungenau und könnten sich auf ein anderes von Le Bas erworbenes Pissarro-Gemälde beziehen.

BelegAussagegrenze
RBS-Eintrag von 1947Dokumentiert einen damals ungelösten Nachkriegsanspruch, ist aber keine Beschlagnahmequittung.
Kein Treffer in den genannten ERR-ListenSpricht gegen eine dort dokumentierte ERR-Beschlagnahme dieses Bildes, beweist aber keinen freiwilligen Vorkriegsverkauf.
Hinweis auf die Vereinbarung von 2024Belegt, dass Sotheby’s eine Vereinbarung angab, legt jedoch weder deren Umfang noch die Vertretungsmacht offen.

Die beiden kriegsbezogenen Quellen sind keine spiegelbildlichen Beweise. Die Aufnahme in das RBS und das Fehlen in den angeführten ERR-Listen beantworten unterschiedliche Fragen. Erst ein belastbarer Nachweis des umstrittenen Übergangs von Rosenberg an Le Bas könnte beide Befunde miteinander vereinbaren.

Schwarz-Weiß-Fotografie von 1940 mit dicht aufgestellten Gemälden in der Salle des Martyrs des Pariser Jeu de Paume.
Die Salle des Martyrs im Pariser Jeu de Paume am 30. Juli 1940 mit Kunstwerken, die vom ERR bearbeitet wurden. Unbekannter Fotograf, Archives du ministère des Affaires étrangères via Wikimedia Commons, Public Domain Mark 1.0. Das Foto zeigt nicht das umstrittene Pissarro-Gemälde.

 
 

Provenienz, Vertretungsmacht und Gerichtsstand

Selbst eine eindeutige Klärung der Provenienz würde noch nicht beantworten, ob die Vereinbarung von 2024 die gesamte Familie band. Die Kläger vertreten den Standpunkt, zwei Verwandte hätten nicht für sieben weitere, nicht konsultierte Erben zustimmen können. Mondex bestreitet laut The Art Newspaper sowohl den Vorwurf, das Gemälde sei geraubt worden, als auch den Eindruck, das Unternehmen habe aus dem Geschäft eine Zahlung erhalten. Bislang bestätigt kein veröffentlichtes Urteil eine der beiden Darstellungen.

Sotheby’s erhebt zusätzlich einen Einwand, der dem Inhalt des Restitutionsstreits vorgelagert ist. Der Anwalt des Auktionshauses, Remi Sermier, argumentierte, ein französisches Gericht sei für einen Londoner Verkauf zwischen Parteien ohne behauptete Verbindung zu Frankreich nicht zuständig. Dieser Einwand betrifft den Gerichtsstand und nicht die Frage, was während der NS-Zeit mit dem Bild geschah.

Im öffentlichen Auktionsdatensatz werden weder der Käufer von 2024 noch der Einlieferer genannt. Auch der heutige Standort des Gemäldes ist nicht bekannt. Eine Aufhebung könnte den Eigentumstitel und den Kaufvertrag berühren. Welche Folgen tatsächlich eintreten würden, hängt jedoch von der Begründung des Gerichts ab und lässt sich vor dem Urteil nicht bestimmen.

 
 

Was vor der Entscheidung als gesichert gilt

Vier Punkte lassen sich festhalten, ohne dem Urteil vorzugreifen:

  • Nach der von Sotheby’s veröffentlichten Provenienz gehörte das Gemälde nach der Drouot-Auktion vom 20. März 1935 Salomon Flavian.
  • Derselbe Katalog nennt die RBS-Nummer 7118. Damit ist bestätigt, dass genau dieses Gemälde 1947 mit Abbildung im französischen Verzeichnis entzogener Kulturgüter erschien.
  • Die angegebenen Übergänge an Rosenberg bis 1937 und an Le Bas bis 1939 bilden das entscheidende Bindeglied der Provenienz. Die Kläger bestreiten die dahinterstehende Rekonstruktion.
  • Der Katalog von 2024 machte eine Vereinbarung kenntlich. In den berichteten Gerichtsakten werden jedoch nur zwei Familienmitglieder als Unterzeichner genannt, während sieben weitere Erben nun deren Reichweite anfechten.

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