Metzinger-Restitution: Warum Chicago „Woman With a Fan“ zurückgibt
Das Art Institute of Chicago gab am 22. September 2026 bekannt, Jean Metzingers Gemälde Woman With a Fan von 1913 an die Erben des niederländisch-jüdischen Sammlers Emanuel Lewenstein zurückzugeben. Entscheidend war keine lückenlose Transaktionsakte, sondern eine fast unleserliche Markierung auf der Leinwand. Wer das Werk 1940 zur Auktion einlieferte, bleibt dennoch unbekannt.
Warum das Art Institute Woman With a Fan restituiert
Metzinger malte das Ölbild 1913 in Paris. Auf etwa 36,5 × 25,9 Zoll zerlegt es die dargestellte Frau, ihren Federhut und den umgebenden Innenraum in überlagerte Flächen, ohne die Figur vollständig aufzulösen. Damit veranschaulicht das Werk die Spannung zwischen Beobachtung und Fragmentierung im Kubismus. Im Museum trägt es die Inventarnummer 1959.10; die langjährige Erwerbungsangabe nennt es ein Geschenk von Mr. und Mrs. Sigmund Kunstadter.
Die Entscheidung bedeutet eine Eigentumsübertragung und nicht lediglich eine Ergänzung der Beschriftung. Jacques Schuhmacher, der Executive Director of Provenance Research des Museums, erklärte gegenüber The Art Newspaper, das Art Institute bewerte die Amsterdamer Auktion vom Oktober 1940 als verfolgungsbedingten Zwangsverkauf. Zugleich räumte er ein, dass weder der Einlieferer noch die genauen Verkaufsumstände bekannt sind.
Das Museum hat der Restitution zugestimmt, doch bei Bekanntgabe der Entscheidung wurde die physische Übergabe noch vorbereitet. WBEZ berichtete, das Bild sei bereits aus der Ausstellung genommen worden; Kunsttransporteure bereiteten die Rückgabe an die Erben vor.

Die Provenienz und ihre 13 Jahre lange Lücke
| Jahr | Durch Belege gestützter Stand |
|---|---|
| 1919 | Der Händler und Künstler Paul Citroen erwarb das Gemälde. |
| 1928 | Citroen verkaufte es an Emanuel Lewenstein. |
| Nach 1930 | Nach Emanuels Tod soll seine Witwe Hedwig das Bild dem Stedelijk Museum zur Verwahrung übergeben haben. |
| Oktober 1940 | Das Werk wurde im besetzten Amsterdam versteigert; der Einlieferer ist nicht identifiziert. |
| 1953–1954 | Es gelangte über K. A. Legat in Den Haag, die Galerie Ariel in Paris und die Sidney Janis Gallery in New York. |
| 1959 | Als Geschenk der Kunstadters kam es in die Sammlung des Art Institute. |
Die zentrale Lücke reicht von der Auktion 1940 bis zum Wiederauftauchen des Gemäldes bei Legat spätestens 1953. Sie ist nicht das einzige Problem. Eine frühere, aus Angaben des Art Institute abgeleitete Provenienz führte die Galerie Der Sturm, Léonce Rosenberg, Legat, Ariel, Janis und den Zugang von 1959 auf. Lewenstein und der Verkauf von 1940 fehlten vollständig.
Die neuere Forschung ergänzt Citroens Erwerb von 1919 und dessen Verkauf an Lewenstein im Jahr 1928. Das veröffentlichte Werkverzeichnis ordnet das Gemälde allerdings bereits 1924 der Sammlung Léonce Rosenbergs zu. Wie diese Angaben zusammenhängen, ist weiterhin nicht geklärt.

Das Art Institute of Chicago an der Michigan Avenue, fotografiert von Nicholas Hartmann. Wikimedia Commons, Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International.
Was die Infrarotuntersuchung tatsächlich bewies
Der entscheidende materielle Hinweis befand sich auf der Rückseite des Gemäldes. Mit bloßem Auge nicht lesbare Bleistiftspuren wurden auf Infrarotaufnahmen als der Name Paul Citroen erkennbar. Citroen war mit Lewenstein verwandt und eine wichtige Quelle für dessen Sammlung. Die Inschrift gab den Forschenden deshalb eine konkrete Person, nach der sie in niederländischen Archiven suchen konnten.
Allein bewies die Markierung weder Lewensteins Eigentum noch einen erzwungenen Verkauf im Jahr 1940. Erst Citroens Unterlagen belegten die Veräußerung an Lewenstein im Jahr 1928. Ein Auktionskatalog von 1940 und eine zeitgenössische niederländische Zeitungsnotiz nannten zudem Maße, die mit dem Chicagoer Gemälde übereinstimmen. Objektbefund, Händlerunterlagen und Verkaufsdokumente identifizieren damit über drei voneinander unabhängige Belegarten dieselbe Leinwand.
Nach Angaben von WBEZ führte das Art Institute die Archivrecherchen gemeinsam mit der Mondex Corporation durch, die die Erben vertritt.

Paul Citroen im Jahr 1981, fotografiert von Hans van Dijk für Anefo. Nationaal Archief via Wikimedia Commons, CC0 1.0.
Warum der unbekannte Einlieferer den Fall nicht beendet
Keines der vom Museum angeführten Dokumente benennt die Person, die Woman With a Fan im Oktober 1940 zur Auktion gab. Unbekannt ist auch, ob die Familie diese Person dazu ermächtigt hatte und wer den Erlös erhielt. Die Schlussfolgerung des Museums ist enger gefasst: Solange keine Belege für eine freiwillige, ohne Zwang erfolgte Transaktion vorliegen, betrachtet es den Verkauf als untrennbar mit der Verfolgung der Familie Lewenstein in den besetzten Niederlanden verbunden.
Diese Vorgehensweise entspricht den nicht bindenden Washingtoner Prinzipien, ohne rechtlich durch sie vorgeschrieben zu sein. Die internationalen Best Practices von 2024 halten fest, dass der Verkauf durch eine verfolgte Person abhängig von den Umständen als unfreiwillige Eigentumsübertragung gelten kann. Restitution bezeichnen sie grundsätzlich als vorrangige gerechte und faire Lösung. Sie bleibt jedoch eine ethische Einzelfallentscheidung und ist keine automatische Rechtsfolge.
Die Unterscheidung zwischen der Identifizierung eines Objekts und den Umständen seines Verlusts ist auch bei anderen Rückgaben wichtig. Bei der jüngsten Restitution eines Porträts aus der Sammlung Goudstikker in Argentinien musste ebenfalls eine unvollständige Eigentumskette aus der Kriegszeit rekonstruiert werden; das spätere Auftauchen des Werks auf dem Kunstmarkt beseitigte den früheren Verlust nicht.

Nieuwe Doelenstraat 16 in Amsterdam, früherer Sitz von Frederik Muller & Co. Foto: A. Bakker, via Wikimedia Commons, CC BY 3.0.
Die Auktion von 1940 betraf größere Teile der Sammlung Lewenstein
Der Metzinger tauchte nicht als isolierter Einzelfall auf. Eine Empfehlung der deutschen Beratenden Kommission von 2023 zu Wassily Kandinskys Das bunte Leben dokumentierte 82 Losnummern aus dem Nachlass Lewenstein bei der Auktion von Frederik Muller am 9. Oktober 1940. Die Kommission konnte weder feststellen, wer den Verkauf dieses Bildes veranlasst hatte, noch wohin der Erlös floss. Unter Berücksichtigung des Verfolgungskontexts und mangels Belegen für eine freiwillige Übertragung empfahl sie dennoch die Restitution.
Diese Feststellung beweist nicht, wer den Metzinger eingeliefert hat; sie betrifft ein anderes Gemälde. Sie zeigt aber, dass der fehlende Name des Einlieferers im Zusammenhang mit derselben Familiensammlung und Auktion wiederholt auftritt. Die Chicagoer Entscheidung stützt sich somit auf direkte Belege für Lewensteins Eigentum an diesem Bild sowie auf ein breiteres, unabhängig dokumentiertes Muster ungeklärter Veräußerungen aus seiner Sammlung.

Jean Metzinger auf einem Porträtfoto, das 1913 in Guillaume Apollinaires Les Peintres Cubistes veröffentlicht wurde. Quelle: Wikimedia Commons; als Urheber ist Guillaume Apollinaire angegeben. Public Domain Mark 1.0; zugeschnitten.
Was feststeht – und was weiterhin offenbleibt
- Infrarotaufnahmen machten Paul Citroens Namen auf der Leinwand sichtbar; seine Unterlagen belegen den Verkauf an Emanuel Lewenstein im Jahr 1928.
- Die Maßangaben im Auktionskatalog von 1940 und in einer zeitgenössischen Zeitung verbinden das Chicagoer Bild mit einer Auktion im von den Nationalsozialisten besetzten Amsterdam.
- Die frühere öffentliche Provenienz des Museums ließ sowohl Lewenstein als auch den Verkauf während der NS-Zeit aus. Die neuen Erkenntnisse verändern diese Geschichte wesentlich.
- Der Einlieferer, dessen Berechtigung zur Einlieferung und der Empfänger des Verkaufserlöses bleiben unbekannt.
- Das Art Institute hat das Gemälde aus der Ausstellung genommen und seiner Rückgabe zugestimmt. Bei Veröffentlichung der Entscheidung war die physische Übergabe noch nicht als abgeschlossen gemeldet.







